Zum Heimatbegriff
Die folgenden Kapitel Genese des Heimatbegriffs bis 1945 und Heimatbegriff nach 1945 stammen aus der Dissertation (Un)heimliche Heimat – Deutsche Juden nach 1945 zwischen Abkehr und Rückkehr des Kulturanthropologen Alexander von der Borch Nitzling. Diese Dissertation ist inzwischen als Buch im Paulo Freire Verlag in der Reihe Lebenswelten erschienen (2007, 424 Seiten, ISBN 978-3-86585-801-6, € 30,90). Aus diesem lesenswerten Buch zitieren wir mit dem Einverständnis des Verlags und des Autors die oben genannten zwei Kapitel.
Zum Buch: Borch Nitzling untersucht die Frage, welche Bedeutung für die Juden, die einst in Deutschland lebten, der Begriff Heimat hat – und wo heute ihre Heimat liegt? In den Emigrationsländern? In dem heutigen Deutschland, in das ein verschwindend geringer Teil der Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg zurückkehrte, allen negativen Erfahrungen zum Trotz? In dem alten Deutschland, das für ausnahmslos alle seiner 25 Interviewpartner einst Heimat war, bevor der Nationalsozialismus kam? Ihre Lebensgeschichten sind gekennzeichnet von erzwungenem Heimatverlust, nachfolgendem Zwang zur Neuverheimatung und dem oft lebenslangen Versuch, aus diesen Erfahrungen Sinn, d.h. Handlungsanleitungen für die Zukunft zu entwickeln – und gelegentlich auch belastet von der lebenslangen Aufgabe, diese traumatischen Erfahrungen zu verdrängen. Oftmals bewegen sie sich auch in diesem Spannungsfeld zwischen Verarbeitung und Verdrängung. Vor diesem empirischen Hintergrund analysiert Borch Nitzling anhand diverser Arbeitsbegriffe wie Identität, Territorialität, Raumorientierung und Migration den Begriff Heimat von seiner Entstehung bis zu seiner Bedeutung in der heutigen mobilisierten und globalisierten Welt (vgl.:www.nitzling.com/Alexander/index.html).
Borch Nitzling wirft auch die Frage auf, warum mit den „Heimatvertriebenen“ eigentlich immer nur die nichtjüdischen Deutschen aus den verlorenen Ostgebieten gemeint sind und nicht etwa die aus ihrer Heimat vertriebenen jüdischen Deutschen. Bei unserer Arbeit an dem Projekt Spurensuche ist uns ebenfalls aufgefallen, dass in den Heimatkreisen und Heimatblättern nur selten – eher als Ausnahme – von den ehemaligen jüdischen Mitbewohnern gesprochen oder geschrieben wird, so als hätten sie zur Heimat nicht dazugehört.
R.H./E.Cz.
Genese des Heimatbegriffs
Der Ursprung als Befriedigung instrumentaler und kontrollierender Bedürfnisse
Auf dem Weg einer Zurückverfolgung des Wortes Heimat gelangt man über das Heim (die Endung -at ist lediglich eine Ableitungssilbe) und dessen alte Formen hâm, hêm (1) oder haim (vgl. Grimmsches Wörterbuch H, 855; 864) zur zumindest klanglich sehr nahestehenden Verwandtschaft mit der Wurzel ham gleich decken, die wiederum Basis für das Hemd und den Himmel ist (vgl. ebenda, 980; 1332). Auf die etymologische Herleitung des Himmels von der Heimat wies bereits Wilhelm Raabe hin (vgl. Greverus 1979, 7) und auch logisch-funktional lässt sich die Deckungs-Gleichheit der drei ham-Wörter nachvollziehen: Das Hemd deckt die Haut des Menschen, das Heim deckt den gesamten menschlichen Körper und der Himmel deckt (als Himmelsdach) (2) die Erde ab. Deckung verstanden als Schutz (ein Mensch wird z. B. von anderen gedeckt/in Schutz genommen oder geht in Deckung/sucht Schutz auf) verweist auf den Aspekt der instrumentalen Raumorientierung. In seiner Erweiterung zur Heimat bekommt das Heim neben der instrumentalen eine kontrollierende Qualität. Das Heimat – als Ableitung von das Heim im Althochdeutschen noch ein sächliches Substantiv (vgl. Grimmsches Wörterbuch H, 865) und als solches in abgelegeneren Gegenden bairischen und alemannischen Dialekts bis heute benutzt (vgl. Blickle 2002, 20) – bezeichnete neben dem Haus als solchem auch das Eigentum daran, ebenso das Eigentum an Hof, Grund und Boden. Dieses Heimat war nicht notwendiger Weise an den Geburtsort gebunden; ein wohlhabender Ortsfremder konnte es kaufen. Im allgemeinen aber bekam es der älteste Sohn oder, wenn keine Söhne vorhanden waren, ein Schwiegersohn (eventuell ebenfalls ortsfremd) vererbt oder noch zu Lebzeiten des Altbauern übertragen (vgl. Bausinger 1980, 12). Die anderen Söhne und vor allem die Töchter gingen in den Gebieten des Anerbenrechts leer aus. Die Mehrzahl der Menschen, Frauen, Knechte, Tagelöhner und das sogenannte fahrende Volk, besaß damals kein Heimat auf Erden. Zwar gab es auch ein Heimatrecht an ihren Geburtsort – die völlig verarmtem sollten von ihren Gemeinden versorgt werden – , aber wenn dies in der Realität, „etwa in Zeiten massiver Agrardepressionen, zu erheblichen Schwierigkeiten führte, da wurden sie verstoßen, wurde ihnen der Aufenthalt verweigert ...; sie wurden vollends, in einem die karge Rechtsdefinition überspringenden Sinne, heimatlos“ (1980, 12). (3) Und während die Bleibenden ihren Rechtstitel Heimat dergestalt unterlaufen sehen mussten, wurden die Auswanderungswilligen bis in das erste Viertel des 19. Jahrhunderts (vgl. Greverus 1972, 134 f.) „erst einmal aus der ‚Heimat’ entlassen, bevor sie fortgehen durften; ein juristischer Akt“ (Schilling 1998, 1), der ihnen dieses Heimatrecht formal aberkannte.
Die neuen bürgerlichen Heimatkonzeptionen Ende des 18. Jahrhunderts
Im Zuge der Industrialisierung machte das Heimat im alltäglichen Sprachgebrauch als Signifikat eine substantivische Geschlechtsumwandlung zum weiblichen durch; aus das Heimat wurde die Heimat.(4) Damit verbunden änderten und erweiterten sich auch seine Signifikanten: War die Natur noch eine Gefahrenquelle, vor der das Heimat als Schutz diente, so wurde Natur im Zuge ihrer fortschreitenden und hauptsächlich männlichen Beherrschung nunmehr Teil der neuen, weiblichen Heimat. Die Beherrschung der Natur hatte zur Entfremdung von ihr geführt, und in der modernen bürgerlichen Konzeption von Heimat – als das Gegenteil des Fremden – sollte diese Entfremdung wieder aufgehoben werden. Die Heimat wird vorindustriell.
Analog zur Entfremdung von der Natur über ihre reale Beherrschung führte die moderne Aufklärung zu einer philosophischen Entfremdung bzw. Entzweiung: Dem Ich wird bewusst, dass es als Subjekt einer Objektwelt, dem Nicht-Ich, gegenübersteht, einer Welt, die sich als die Ganzheit aller Objekte möglicher Erfahrungen zusammensetzt. Über diese Bewusstheit vermag das Ich allerdings auch sich selbst zu objektivieren und damit zu reflektieren, ein Selbstbewusstsein zu entwickeln. Ins Psychoanalytische gewendet: Das selbst-bewusste Ego (als philosophisches Subjekt-Ich) kann diese Entfremdung überwinden, in dem es eine Balance zwischen seinen inneren Triebkräften (dem Es) und dem Über-Ich (als philosophischer Objektwelt oder Nicht-Ich) herstellt. Den Deutschen allerdings scheint eine derartige Selbst-Bewusstheit bis heute unheimlich zu sein: „We see this resistance to a self-reflexivity manifested in the limited German acceptance of a general psychoanalysis – which was always small, so small that psychoanalysis is still closely linked to pathology“ (Blickle 2002, 67).(5) Und so wurde diese scheinbar pathologische Entfremdung statt dessen über eine Emotionalisierung des Heimatbegriffs geheilt: Heimat konnte nun alles das beschreiben, was die Erfahrung einer Aufhebung von Entfremdung ermöglicht: „In other words, securing one’s sense of Heimat is a way for the ego to have a sense of self without needing to be aware of it, and so the solitude of the individual in the world is nullified“ (ebenda, 69; Hervorh. A.N.). Heimat wird philosophisch vorrational/vordialektisch und psychoanalytisch vorbewusst.
Insofern wurde sie als Hort (nicht mehr Ort) von Erfahrungen einer Aufhebung von Entfremdung in symbolische Erinnerungs-Räume verlagert: In den Mutterleib (als Befriedigung der Sehnsucht nach einer symbiotischen intrauterinen Vergangenheit), in die Kindheit (als unbeschwertes Gegenstück zur selbst-bewussten entfremdeten Erwachsenenzeit ebenfalls ein modernes bürgerliches Konzept und für das Proletariat keinerlei Realität bergend), und, wie oben bereits erwähnt, in die Natur (symbolisch deshalb, weil ihr immer noch grausamer Aspekt ausgeblendet wurde). Die Mutter als Frau, der von männlicher Seite ein rationales Vermögen abgesprochen wurde, die Kindheit als vorbewusste Lebensphase, die Natur als vorindustrielles Paradies oder als die Scholle des zwar armen, doch glücklichen Landbewohners – sie alle dienten als symbolische regressive Satisfaktionsräume des mobilisierten männlichen Stadt-Bürgers. „Heimat usually represents an idealized loser in gender or class questions (women or peasants), but always from the point of view of the winner (the bourgeois male). Heimat, one could say, brings back that which ascendancy claimed as a sacrifice from the victor“ (Blickle 2002, 71).
Hier bewegen wir uns von den endogenen Faktoren bürgerlicher Heimatkonzeptionen zu den exogenen: Vom (männlichen) Adel abgesehen waren es gerade diese männlichen Angehörigen des Bürgertums, bei denen sich eine Befriedigung ihrer instrumentalen und kontrollierenden Bedürfnisse (Wohlstand und Emanzipation) auch am konkreten Lebens-Raum festmachen ließ. Nach kulturanthropologischem Verständnis waren gerade sie es, die noch am ehesten eine Heimat außerhalb der symbolischen Raumorientierung hatten. Wieso war es nun gerade diese Schicht, welche die Heimatqualitäten derart in symbolische Räume verlagerte? Antwort: Weil diese symbolischen Räume auch denjenigen zur Verfügung standen, denen eine Befriedigung ihrer instrumentalen und kontrollierenden Bedürfnisse vorenthalten wurde. Den heimatlosen Frauen, Proletariern, Tagelöhnern und Landarbeitern (letztere konnten kein Heimat ihr Eigen nennen) wurde eine klassenlose Ersatz-Heimat geboten: Auch sie hatten einst im Mutterleib gewohnt, auch sie waren einst Kinder gewesen, auch sie waren von Natur umgeben. Eine derart konzipierte Heimat war nun für alle da – sie diente als Öl zum Glätten jener revolutionären Wogen, die gerade deswegen im Entstehen begriffen und zum Teil bereits entstanden waren, weil sich die früher als heimatlos Bezeichneten ihrer Besitz- und Machtlosigkeit bewusst wurden: Sie wollten sich nicht mehr nur als Gast auf Erden betrachten und hatten den Glauben an die Heimat dort droben, mit dem Kirche und Obrigkeit im Mittelalter aufrührerische Tendenzen kanalisieren konnten, verloren. Das aufstrebende Bürgertum als Klerus und Adel sukzessiv ablösendende Herrschaftsschicht hatte sich zwar aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit (Kant) befreien können – für die immer noch Unmündigen sollte dies aber nicht mehr gelten. Die Heimat wird gegenaufklärerisch.
Sofern sich die bürgerliche Heimatkonzeption auf einen konkreten Raum bezog, verfolgte sie den selben Zweck: Heimat wurde gleichgesetzt mit dem Ort der Geburt. Auch so musste ein jeder eine Heimat haben, selbst der (und die!) Ärmste und Entrechtetste. Über diese Zuschreibung ihrer Herkünftigkeit (Mutter, Kindheit, Natur, Geburtsort) wurde Heimat deaktiviert: Sie brauchte nicht mehr erschaffen zu werden, weil ein jeder sie schon hatte. Sie konnte als Ort der Befriedigung instrumentaler und kontrollierender Bedürfnisse (das Heimat) nicht mehr von Ortsfremden erworben oder erarbeitet werden. Und sie konnte nicht mehr verändert werden, weil sie schon geschehen war. Heimat als Ort und Hort aktiver Bedürfnisbefriedigungen, als Raumqualität, die sich der Mensch erschaffen kann und auf die er einen Anspruch hat, blieb außen vor. (6) Die Heimat wird herkünftig/passiv.
Die Instrumentalisierung des Heimatbegriffs im Dritten Reich
Vorindustriell, vorrational/vorbewusst, gegenaufklärerisch, herkünftig/passiv – von diesen bürgerlichen Heimatkonzeptionen führen einige Wege zur nationalsozialistischen Heimatideologie hin, andere aber auch von ihr weg.
Ausführende Organe bürgerlicher Heimatkonzeptionen waren die deutschen Heimat(schutz)vereine, die sich neben dem Schutz von Natur und kulturellen Zeugnissen der Vergangenheit auch deren Erforschung zum Ziel gesetzt hatten. Mit diesen zivilisationskritischen und wissenschaftlichen Absichten ging eine politische Einstellung einher, die man als regionalistischen Nationalismus bezeichnen könnte, eine nach der Reichsgründung 1871 gegen Zentralismus und Aristokratie gerichtete konservative Reformbestrebung. Der Bürgerstolz auf Deutschlands Größe bezog sich auf die „Fähigkeiten und Leistungen seiner Regionen und ‚Stämme’“, sehr bald allerdings nicht mehr auf die „Bevölkerung insgesamt“ (Ditt 1997, 263 f.): Bereits Ende des 19. Jahrhunderts forderten einige besonders deutschnational orientierte Heimatvereine „als Voraussetzung der Mitgliedschaft neben ‚Unbescholtenheit’ und ‚deutscher Stammeszugehörigkeit’ auch ‚arische Abkunft’“ (Nikitsch 1997, 291). Antisemitismus war den Heimatbewegungen dieser Zeit also nicht unbekannt (vgl. auch Kramer 1973, 15), andererseits hatte die Mehrzahl der weniger extremen Vereine auch jüdische Mitglieder (die erst später im Zuge der nationalsozialistischen „‚Reinigung der deutschen Volksgemeinschaft und Volkskultur’“ (Ditt 1997, 280) von ihren ehemaligen Vereinskameraden ausgeschlossen wurden).
1926 destillierte der ehemalige Gewerkschaftler und Sozialdemokrat August Winnig aus dem nationalkonservativen Heimatdenken erstmalig ein festes Begriffspaar heraus – die völkische Formel vom „Blut und Boden“ (vgl. Bergmann 1970, 288 f.) – und erzeugte über die Symbolik Blut gleich „Rasse“ und Boden gleich Bauerntum „einen quasi-biologischen Zusammenhang zwischen der Bevölkerung und dem Territorium“ (Kramer 1973, 18): Der deutsche Volkskörper war durch das seit ewigen Zeiten gleiche Blut an den gleichen Boden gebunden, und der imaginiert-reinblütige germanische Vorfahre kraft seines Wesens immer schon Landwirt gewesen. Bereits drei Jahre später diente diese rein herkünftige Heimatformel als offizieller Titel des Publikationsorgans der Artamanenbewegung, die in ihrem Großstadthass zum extremen Flügel der Heimatbewegung gehörte und während der letzten Jahre der Weimarer Republik in starke Wechselwirkung mit führenden NSDAP-Mitgliedern wie Heinrich Himmler und Baldur v. Schirach trat. Insofern konnte der Begriff dann auch „ohne wesentliche Änderungen seines Inhalts“ (Bergmann 1970, 288) von den Nationalsozialisten übernommen werden.
Ebenfalls im Jahr 1926 erschien die Erstausgabe von Hans Grimms Roman Volk ohne Raum, der sich „rasch zu einem viel gelesenen Bestseller“ entwickelte und seinen Autor „zu einem der populärsten Schriftsteller Deutschlands“ (Gümbel 2003, 65) werden ließ. Grimm, der dreizehn Jahre lang im Ausland (größtenteils in der britischen Kapkolonie in Südafrika) verbracht hatte, vertrat darin eine „Raumideologie völkisch-imperialistischer Prägung“: „Demnach ergaben sich Deutschlands innen- und außenpolitische Probleme aus der Raumknappheit infolge des Bevölkerungswachstums und der Industrialisierung, die den Bau von immer neuen Fabriken nach sich zog und damit den Bauern kaum noch Land zur Bewirtschaftung ließ. Laut Grimm besteht die einzige Lösung dieses Problems in dem Erwerb möglichst zahlreicher Kolonien nach dem Vorbild Englands, um mehr Lebensraum zu schaffen.“(Gümbel 2003, 87 f.)
Dieses Konzept knüpfte an deutsches Kolonialdenken seit Wilhelm II an und war in diesem Sinne kolonialrevisionistisch, konnte aber dennoch problemlos in die NS-Ideologie eingefügt werden: Anstelle der verlorenen überseeischen Kolonien trat nun der „Lebensraum im Osten“ (7). Um die Konzepte Blut und Boden und Volk ohne Raum durchzusetzen, bedurfte es zweierlei: Der oben bereits erwähnten Reinigung der deutschen Volksgemeinschaft und Volkskultur nach innen und des Landraubes zur Bereitstellung der Lebensgrundlage eines wesenhaft agrarischen und daher raumbedürftigen Volkes nach außen. In ihrer Verbindung dienten sie insofern nicht nur als in sich logische ideologische Vorbereitung auf und Legitimation für die spätere Unterjochung fremder Völker und die militärische Eroberung ihrer Staatsgebiete (vgl. Schmidt 1999, 50), sondern auch der Ausgrenzung und des späteren Massenmordes an jenen, die die Nazis als nicht germanischstämmig und damit „volkszugehörig“ betrachteten.
Diese Verbindung lief nicht ohne Friktionen ab. So lehnten gerade die Blut und Boden-Artamanen den Volk ohne Raum-Begriff ab: Sie „bestritten entschieden, daß man vom ‚Volk ohne Raum’ sprechen dürfe, solange dieses Volk durch eine ständige ‚Landflucht’ im Osten [des Deutschen Reiches] einen weiten, entvölkerten Raum schuf“ (Bergmann 1970, 265) und sprachen daher umgekehrt vom „Raum ohne Volk“. Die „Ursache des deutschen Elends“ lag für sie zuvorderst „in den Vorgängen der ‚Landflucht’ und Verstädterung sowie in einer geistigen Einstellung, die diese Prozesse auslöste“ (ebenda, 266; Hervorh. A.N.). Dieser Unterschied ist wichtig für die daraus folgenden Konsequenzen hinsichtlich der Lösungen: Die Bekämpfung der entsprechenden geistigen Einstellung konnte und sollte innerhalb Deutschlands erfolgen, das noch genug entvölkerten Raum für die erhofften Stadtflüchtlinge bereitstellte.
Dieses nicht-expansive lokal-regionale Moment der Heimatbewegung vor 1933 führte also im Gegensatz zum deutschnationalen, völkisch-ethnozentrischen von der nationalsozialistischen Heimatideologie weg. Die Kapitelüberschrift „Instrumentalisierung“ ist insofern gerechtfertigt, weil die nationalsozialistische Heimatideologie zum einen Widersprüche mit den tradierten Heimatkonzeptionen ausblendete, zum anderen aber auch vorhandene Bedeutungen in einer Theorie verwendete, die mit der Praxis nichts zu tun hatte: Zwar wurde die vorindustrielle, stadt- und technologiefeindliche Agrarromantik der Heimatverbände „zu beträchtlichen Teilen offizielle Ideologie des Nationalsozialismus“ (Kramer 1973, 18; vgl. auch Vollhardt 2001, 129), doch in der Realität setzten die Nazis „voll auf die Entfaltung von Wirtschaft und Technik und akzeptierten spezifische Formen der kulturellen Moderne“ (Ditt 1997, 276), welche die Heimatbewegung strikt ablehnte.
Aus machtpolitischen Gründen wandte sich der Nationalsozialismus zudem gegen „die zu starke Betonung der Heimat“: Sie stelle „das Enge, Provinzielle zu stark in den Vordergrund“ (Kramer 1973, 19) und „mit ihrer Betonung der landschaftlich-stammhaften Eigenart, der Heimatliebe und des Volkstumstolzes vielfach die kulturelle Hilfstruppe regionalistischer Bewegungen“ (Ditt 1997, 276; Hervorh. A.N.), was den strikt faschistisch-zentralistisch organisierten Nationalsozialisten mit „ihrer Ablehnung von Regionalismus und Partikularismus“ (Kissener 1997, 213) „Kontrollmaßnahmen“ (Ditt 1997, 276) nahe legte. Die Heimatvereine wurden im Dritten Reich entsprechend zentralisiert und die alten Führungen abgesetzt und durch Parteigenossen ersetzt. Da die neuen Personalunionen mit der NSDAP neben den beschriebenen ideologischen Gemeinsamkeiten auch einen reichen Geldsegen zur Folge hatten, geschah die Machtübergabe relativ widerstandslos (vgl. Ditt 1997, 278).
Es bleibt die Frage zu klären, wie es den NS-Ideologen gelang, die Deutschen Juden aus der Blut und Boden-Gemeinschaft auszugrenzen. Angesichts der Tatsache, dass die Deutschen Juden seit mindestens 1600 Jahren im Gebiet des späteren Deutschland beheimatet waren und seitdem mit ihren nichtjüdischen Nachbarn nicht nur den Boden, sondern auch das Blut jenes immensen Völkergemischs geteilt hatten, das seit der Römerzeit entstanden war (vgl. Engelmann 1998, 20 ff.), war dies kein leichtes Unterfangen. Die Heimat musste mythologisiert werden: Aus dem gemeinsam geteilten Boden wurde eine germanische Ur-Heimat, die weit hinter diesen 1600 Jahren zurück lag, das gemeinsame Blut wurde ignoriert und statt dessen zwei Rassen konstruiert: Das gesamte nichtjüdische deutsche Volk wurde nun arisch (8) und somit zu einem Volk voller Aristokraten, also reinen, echten Edelmännern und -frauen, während die jüdischen Deutschen als nichtarische jüdische Rasse angeblich nach nichts anderem trachteten als danach, das reine Blut der Arier zu verunreinigen. (9) Über diese Phantasmagorie wurde aus der jüdisch-christlichen deutschen Nationalgesellschaft eine reinrassige Volksgemeinschaft extrahiert, eine „vorgestellte Gemeinschaft“ (Anderson), der das alleinige Recht auf eine deutsche Heimat zugesprochen wurde, während die Deutschen Juden durch ihr nunmehr artfremdes Blut jedes Recht am deutschen Boden verloren hatten. Dies meinten Max Horkheimer und Theodor W. Adorno, als sie vom kalifornischen Exil aus vom „Mythos ..., den die Faschisten zur Heimat umlügen möchten“ (1971, 71), sprachen. „One man’s imagined community is another man’s political prison“ (Appadurai 1998, 32).
Den Deutschen Juden wurde zudem neben dem Recht auf Heimat auch das Gefühl für Heimat abgesprochen. Hitler hatte Juden bereits 1920 als Drahtzieher sowohl des Bolschewismus (vgl. HSA, 140), als auch der „internationalen Geldmächte“ (ebenda, 146) diffamiert. In beiden Fällen handelte es sich um Zuschreibungen transnationaler Aktivitäten, die sich zu dem übernommenen bürgerlich-passiven, räumlich an den Geburtsort gebundenen deutschen Heimatverständnis antagonistisch verhielten. Die Juden in Hitlers Propaganda waren „immer international“ und konnten sich deshalb nicht deutsch fühlen; sie waren „überall zu Hause“ und konnten deswegen „nicht wissen, was Heimat ist, weil sie eben keine haben“ (ebenda, 151). In der NS-Heimatideologie wurde ein aus spätmittelalterlich-christlicher Tradition hervorgegangener ahasverischer (10) Antisemitismus mit dem damals modernen politischen Mainstream des nationalstaatlichen Strebens nach Eindeutigkeit (11) verquickt und mit sekundärtugendhafter deutscher Gründlichkeit zum Äußersten getrieben.
gedankliche Auseinandersetzung mit Heimat auch im Dritten Reich nicht automatisch in den Sumpf der NS-Ideologie führen musste, sondern im Gegenteil zu Widerstand führen konnte, zeigt beispielsweise die Biographie des Jesuitenpaters Alfred Delp, der 1940 einen kurzen Beitrag über Heimat veröffentlichte und dabei ein geradezu kulturanthropologisches Konzept entwickelte, welches die Relevanz von Teilhabe und Mitgestaltbarkeit (kontrollierende Raumaneignung) ebenso betonte, wie konkret-lebendige Traditionen – im Gegensatz zu den propagandistischen NS-Vorführungen versunkener germanischer Urgeschichte (symbolische Raumaneignung). Zwei Jahre nach diesem Aufsatz begann Delp, sich im Kreisauer Kreis zu engagieren. Als Mitverschwörer des 20. Juli 1944 wurde er vom Volksgerichtshof verurteilt und am 2. Februar 1945 hingerichtet (vgl. Kissener 1997, 209 ff.).
Nach 1945 fand in der Bundesrepublik – als Teil der ehemaligen sogenannten Heimatfront des Dritten Reiches – „eine ebenso gründliche wie mühevolle Entkopplung der ‚Heimat’ im lokalistischen wie im übertragenen Sinn von den NS-Verbrechen“ (Knoch 2001a, 277) statt.
Im lokalistischen Sinn lag dies vor allem an den Heimatvereinen selbst, die bereits in den 1950er Jahren wiederaufzuleben begannen: Ihre personelle Kontinuität mit dem Dritten Reich bewirkte aus (zeitlich und persönlich) naheliegenden Gründen eine strikte Ausblendung der nationalsozialistischen Verbrechens- und Schreckensorte aus ihrem konkreten Forschungsinteresse (vgl. Knoch 2001b, 22 ff.). Im kommunikativen Gedächtnis der Landbewohner allgemein wurden die NS-Realitäten dahingehend modifiziert, dass die Organisatoren der Judenverfolgung und die Nutznießer ihrer Enteignung von außen kamen, aus den Städten, die heimatliche Bevölkerung sich hingegen stets korrekt verhalten hatte: „Das Schlimme, so soll vermittelt werden, hat mit der Heimat nichts zu tun“ (Becker 1994, 124), so das Ergebnis einer Befragung von Einwohnern eines ehemaligen „Judendorfes“ in Württemberg – allerdings nicht aus den 1950er oder 1960er Jahren, sondern Anfang der 1990er Jahre. Hinsichtlich des kulturellen Gedächtnisses kommt Heinz Schilling im gleichen Zeitraum zu vergleichbaren Ergebnissen: Seine Untersuchung offizieller Ortsjubiläums-Festschriften zeigt, dass die NS-Zeit dort entweder komplett ignoriert oder zumindest verharmlost wird. Sofern eine Thematisierung überhaupt stattfindet, ist „nicht das 3. Reich das Problem, sondern die ihm folgende gesamtgesellschaftliche Zumutung, die jeweils hiesige Nazizeit ‚aufzuarbeiten’“ (Schilling 1993, 24; vgl. auch Schilling 1992, 253 ff.). (12)
Auch im übertragenen Sinn – gesamtgesellschaftlich und historisch-begrifflich – befanden „sich ‚Heimat’ und ‚Region’ gegenüber Nationalsozialismus und NS-Verbrechen jahrzehntelang in einer Art Quarantäne“ (Knoch 2001b, 25). Die derart dekontaminierte Heimat der Nachkriegszeit – entnazifiziert, entpolitisiert, re-regionalisiert – konnte nahtlos an die Traditionen bürgerlicher Heimatkonzeptionen der Vornazi-Zeit anknüpfen und bot damit nicht nur einen weitgespannten Integrationsraum für die dislozierte und dissoziierte deutsche Nachkriegsgesellschaft, sondern – über die Heimatfilmwelle in den 1950er Jahren mit ihren unzerstörten und unschuldigen lokalen Naturidyllen – als konstruiertes Erfahrungsangebot auch ein erbauliches Refugium für die von ihren eigenen (zerstörten) Städten Entfremdeten und die „Heimatvertriebenen“. Dass mit den Heimatvertriebenen ausschließlich die nichtjüdischen Deutschen aus den verlorenen Ostgebieten gemeint waren, nicht aber die aus ihrer Heimat vertriebenen jüdischen Deutschen – so als wären in der deutschen Heimat niemals Juden vertrieben worden – ist ein weiteres, begriffliches Indiz für die Abkopplung der Nachkriegsheimat von den NS-Verbrechen bei fortgesetzter Selektion der Betroffenen.
Mit der demographischen Machtübernahme der Nachkriegsgenerationen findet seit Mitte der 1970er Jahre schließlich eine Re-Aktivierung und Re-Politisierung der Heimat unter regionalen Vorzeichen statt (vgl. Bausinger 1984, 22 ff.): Natur- und Denkmalschutz, Anti-Atomkraft- und später Friedensbewegung argumentieren mit Heimat, und realistische Heimatfilme wie Der plötzliche Reichtum der armen Leute von Krombach und später Edgar Reitz’ Heimat stellen sich neben klassische Schmonzetten à la Der Förster vom Silberwald und zeigen statt unschuldiger Natur eine „Heimat, an deren Herstellung und Verweigerung Menschen beteiligt sind“ (Bausinger 1980, 20; vgl. auch Blickle 2002, 142). Auf einer abstrakteren Ebene entstehen in den 1980er Jahren die „Heimat und Identität“-Diskurse (vgl. Bausinger 1980), die sich seit den 1990er Jahren zunehmend internationalisieren und im Kontext der Globalisierungsdebatten bewegen (vgl. Knoch 2001b, 14).
Die Re-Politisierung der Heimat konnte nachhaltig nicht ohne eine Rückkopplung zur NS-Vergangenheit bestehen. Seit den frühen 1980er Jahren war es vorwiegend die junge Generation, die sich der NS-Zeit in lokalen Kontexten – und gegen den Widerstand der offiziellen und inoffiziellen lokalen Gedächtnisgemeinschaften – stellte (vgl. Schwarz 2002, 12). Es sollte jedoch noch 20 Jahre dauern, bis die „Vergangenheitsbewältigung ... nach mühsamen Kämpfen von Geschichtswerkstätten, Gedenkstätteninitiativen und Interessengruppen ... in der Provinz angekommen“ (Knoch 2001a, 275) war, also dort, wo sie Adorno seit Mitte der 1960er Jahre erhofft hatte (siehe Fußnote 12). Dass sich nicht einmal zehn Jahre nach den Untersuchungen von Becker (1994) und Schilling (1993) selbst die eher konservativen Heimatvereine mit ihren lokalen NS-Vergangenheiten zu beschäftigen beginnen (vgl. Wagner 2001, 190) und „kleine Städtchen in Westdeutschland“ – in denen heute kein Jude mehr wohnt – „für teueres Geld“ Synagogen renovieren, „um sich dieser jüdischen Geschichte in dem eigenen Ort zu erinnern“ (Schneider 2000, 446), sollte, auch wenn verharmlosende und verdrängerische Tendenzen nach wie vor zu beobachten sind (vgl. Moser 2002, 73; 82 ff.), insofern Anlass zur Hoffnung geben.
(1) Auch das englische home stammt vom „gothisch-germanisch-altenglischen ‚häm’ oder ‚heims’ ab“ (Hammerstein 1995, 14).
(2) So ist z. B. das chinesische Schriftzeichen für Dach integraler Bestandteil des Schriftzeichens für Heimat; Chinesisch gehört zu den wenigen Sprachen, die eine separate Vokabel für Heimat haben (vgl. Hammerstein 1995, 14).
(3) Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts entkoppelte sich das alte Heimatrecht vom Geburtsort und wurde in das Prinzip des Unterstützungswohnsitzes überführt: „Es besagte damals, daß derjenige, der sich zwei Jahre in einer Gemeinde aufhielt (woher und wie arm auch immer er gekommen war), unterstützt werden mußte“ (Bausinger 1980, 12). Diese neue Form einer Sozialgesetzgebung sollte das revolutionäre Potenzial der verarmten Massen in Stadt und Land eindämmen.
(4) Die weibliche Form parallel zur sächlichen entstand zwar schon während des Übergangs vom Althochdeutschen zum Mittelhochdeutschen, wurde immer überwiegender aber erst im Laufe des 18. Jahrhunderts benutzt (vgl. Blickle 2002, 20).
(5) Es ist insofern auch kein Zufall, dass das hier eben beschriebene Subjekt- oder Selbstbewusstsein (self-awareness) als Ergebnis von Selbstreflexion im alltäglichen deutschen Sprachgebrauch von Selbstbewusstsein nicht adäquat wiedergegeben wird. Selbstbewusstsein steht im heutigen Deutsch gewöhnlich für Selbstvertrauen oder Selbstsicherheit (self-confidence).
(6) Und dies bis mindestens in die 1980er Jahre des letzten Jahrhunderts hinein: „‚Ibi patria, ubicumque bene’ – das ist noch heute ein Thema für Schulaufsätze, und im allgemeinen wird erwartet, daß die Schreiber dann gegen dies genußsüchtig und unmoralisch klingende Prinzip zu Felde ziehen“ (Bausinger 1980, 14 f.).
(7) Bereits Ende des Ersten Weltkriegs hatte Ludendorff eine „große Ostlösung“ favorisiert, die im Unterschied zur „kleinen Ostlösung“ neben der Annexion Polens und des Baltikums auch die Besetzung der Ukraine vorsah (vgl. Herbst 1996, 31 ff.). Diese geplanten Gebietserweiterungen waren allerdings im Unterschied zu den nationalsozialistischen Lebensraumphantasien eher als Ersatz für die verlorengegangen deutschen Kolonien in Asien und Afrika gedacht gewesen; sie sollten Deutschland wieder einen „Platz an der Sonne“ neben den beiden anderen großen Kolonialmächten Frankreich und Großbritannien verschaffen und dem Reich als Rohstofflieferant dienen. Der „Lebensraum im Osten“ hingegen sollte durch deutsche „Wehrbauern“ zur deutschen Heimat werden und in Verbindung mit dem Großdeutschen Reich und seinen bereits vor 1941 kontrollierten europäischen Gebieten eine territoriale Großmacht bilden, die als Ausgangsbasis für die Herrschaft über die ganze Welt dienen konnte: „Überall sollte deutsche Heimat sein“ (Schmidt 1999, 50).
(8) „Arisch“ (Sanskrit) = die Sprachen der Arier betreffend. „Die Konstruktion des arischen Menschen wurzelt in der Philologie, nicht in der Naturwissenschaft“ (Klemperer 1995, 148).
(9) Die Theorie reiner Rassen ist wissenschaftlich unhaltbar: „The so-called pure races of today are themselves amalgamations of stocks whose origins are not known“ (Stonequist 1964, 329).
(10) Ahasver (oder Ahasverus) taucht in zahlreichen europäischen Volkssagen auf. Als Knecht eines Hohepriesters war er es, der – je nach Phantasie der Autoren – Jesus auf dem Weg zur Kreuzigung entweder schlug oder verhöhnte oder ihm Rast und Erquickung verweigerte. Zur Strafe darf er bis zum jüngsten Tag (abgemildert bis zu seiner Erlösung) nirgends ruhen und muss unstet über die Erde wandern.
(11) „Die Juden waren die ‚verkörperte Fremdheit’, die ewigen Wanderer, der Inbegriff der Nicht-Territorialität, das Wesen der Heimatlosigkeit und Wurzellosigkeit; ein nicht exorzierbares Gespenst der Konventionalität im Haus des Absoluten, eine nomadische Vergangenheit in der Ära der Sesshaftigkeit“ (Bauman 1995, 112).
(12) Die vor allem im ländlichen Bereich nicht erfolgte Verarbeitung der NS-Vergangenheit meinte auch Adorno, als er 1966 „die Entbarbarisierung des Landes für eines der wichtigsten Erziehungsziele“ hielt und als Voraussetzung dafür das „Studium des Bewußtseins und Unbewußtseins der Bevölkerung dort“ (1980, 91) sah.
Literaturverzeichnis
Adorno, Theodor W.: Erziehung nach Auschwitz. In: Adorno, Theodor W.: Stichworte. Kritische Modelle 2. Frankfurt am Main 1980 [1967], S. 85-101
Appadurai, Arjun, Modernity at Large. Cultural Dimensions of Globalization. Minneapolis and London 1998
Bauman, Zygmunt, Moderne und Ambivalenz. Das Ende der Eindeutigkeit. Frankfurt am Main 1995
Bausinger, Hermann, Heimat und Identität. In: Köstlin, Konrad und Hermann Bausinger (Hrsg.), Heimat und Identität. Probleme regionaler Kultur. Neumünster 1980, S. 9-24
Bausinger, Hermann, Auf dem Wege zu einem neuen, aktiven Heimatverständnis. Begriffgeschichte als Problemgeschichte. In: Bausinger, Hermann und Hans-Georg Wehling (Hrsg.), Heimat heute. Stuttgart 1984, S. 11-27
Becker, Franziska, Gewalt und Gedächtnis. Erinnerungen an die nationalsozialistische Verfolgung einer jüdischen Landgemeinde. Mit einem Vorwort von Hermann Bausinger. Göttingen 1994
Bergmann, Klaus, Agrarromantik und Großstadtfeindschaft (= Marburger Abhandlungen zur Politischen Wissenschaft Bd. 20). Meisenheim am Glan 1970
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