Spätaussiedler können Eigentum zurückfordern

Deutsche Spätaussiedler aus Polen können bei der Ausreise verlorene Immobilien unter bestimmten Umständen zurückfordern. Dies geht aus einem Beschluss des polnischen Obersten Gerichts hervor, der vergangene Woche ergangen ist, aber erst jetzt bekannt geworden ist. Nach diesem Beschluss gilt die aus dem 1961 stammende Regelung, nach welcher deutsche Spätaussiedler ihr Eigentum bei der Ausreise aus Polen verlieren, nur für die unmittelbare Kriegsgeneration, also für Personen deutscher Abstammung, die nach 1945 polnische Staatsbürger wurden, und später dann als Aussiedler nach Deutschland kamen. Diese Personen können nach polnischem Recht ihr Eigentum weiter nicht zurückfordern.

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Veröffentlichung/ data publikacji: 04.07.2012